Deutsche Wildtier Stiftung reicht Beschwerde bei EU wegen Gifteinsatz ein
Die Deutsche Wildtier Stiftung hat Beschwerde bei der EU Kommission eingereicht. Grund sind die erteilten Notfallzulassungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und deren Umsetzung in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Um die lokal auftretenden Feldmausschäden zu begrenzen, wurde die Ausbringung von 119 Tonnen „Ratron Giftweizen“ im Lebensraum und innerhalb der Aktivitätsphase des Feldhamsters genehmigt. Darin sieht die Deutsche Wildtier Stiftung einen Rechtsbruch gegen geltendes EU Recht. Auch das Umweltbundesamt warnte vor einer Gefährdung des Feldhamsters durch die eilig entschiedene Feldmausbekämpfung.
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